Persönlich verwaltet. Technisch verstanden.

Immobilienverwaltung für Stockwerkeigentum und Mietliegenschaften in Bern und der Innerschweiz.

Löwenthal Liegenschaften verbindet seit 2006 persönliche Immobilienverwaltung mit technischer und analytischer Kompetenz. Wir betreuen Stockwerkeigentümergemeinschaften und Mietliegenschaften mit kurzen Entscheidungswegen, transparenten Prozessen und direkter persönlicher Betreuung.

Inhaber Dr. Florian Löwenthal ist promovierter Physiker und Hochschuldozent. Seine technische und analytische Erfahrung fliesst insbesondere bei Sanierungen, Energiefragen, Bauphysik sowie der Beurteilung von Verbrauchs- und Betriebsdaten in die Verwaltung ein.

Eine gute Verwaltung administriert nicht nur. Sie versteht die Liegenschaft.

Für ausgewählte neue Verwaltungsmandate in Bern und der Innerschweiz stehen derzeit Kapazitäten zur Verfügung.

Problem

Im Mietvertrag steht dass keine Haustiere erlaubt sind. Was bedeutet dies für meinen Hamster?

Sachlage

Wenn nichts im Mietvertrag steht, haben Sie Glück. Dann können Sie den Hund, die Katze, den Papagei und die mexikanische Klapperschlange in ihrer Wohnung halten. Haben Sie im Mietvertrag ein Tierhaltungsverbot, dann gilt dies nicht für Keintiere wie den Wellensichtich, den Goldfisch oder den Hamster. Reden Sie bei einer Katze oder einem Hund mit dem Vermieter. Vielleicht erhalten Sie eine Bewilligung für die Haustierhaltung spezifisch auf Ihren Hausgenossen zugeschnitten.

Wenn Sie trotz vertraglich festgelegtem Tierhaltungsverbot einen Hund oder eine Katze halten, riskieren Sie die Kündigung.